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Aktuelle Version vom 18. August 2008, 07:36 Uhr

Dieser Artikel stammt ursprünglich aus dem Artikel Eisenbahninfrastrukturunternehmen der deutschsprachigen Wikipedia. Der Text steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation (GFDL). Die Autoren des Originalartikels findest du in der Versionsgeschichte.

Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) vom 27. Dezember 1993.

Gemäß § 2 sind Eisenbahnen öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen (Eisenbahnverkehrsunternehmen) oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen).

Die Eisenbahninfrastruktur umfasst die Betriebsanlagen der Eisenbahnen einschließlich der Bahnstromfernleitungen. Betreiber der Schienenwege ist jedes Eisenbahninfrastrukturunternehmen, das den Betrieb, den Bau und die Unterhaltung der Schienenwege der Eisenbahn zum Gegenstand hat.

Es gibt drei Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes: die DB Netz AG, die DB Station & Service AG und die DB Energie GmbH.[1]

Siehe auch[]

  • Eisenbahngesellschaft
  • Netzzugang
  • Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  • Verordnung über den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur und über die Grundsätze zur Erhebung von Entgelt für die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur (Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung - EIBV)

Einzelnachweise[]

[1] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Bericht zum Ausbau der Schienenwege 2006. Bonn, Dezember 2005, S. 4